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Photovoltaikanlagen in Landkreis Osterholz - Angebot für Solaranlage einholen

Solaranlagen in Osterholz

Mit Bezug auf die Energiewende, hin zur Vermeidung umweltschädlicher CO²-Belastungen durch die Verbrennung fossiler Energiequellen, ist europaweit ein Verzicht auf Öl- und Gasthermen beschlossen worden. Seit diesem Zeitpunkt werden die Zuschüsse für konventionelle Heizungsanlagen herabgesetzt bzw. eingestellt und der Einsatz umweltbewusster Heizungstechnik intensiver honoriert. Inmitten der erneuerbaren Energien spielen Photovoltaikanlagen in Landkreis Osterholz eine bedeutsame Rolle.

Sonnenenergie ist umweltfreundlich und, anders als fossile Energieträger, unerschöpflich. In Verknüpfung mit einer Photovoltaik-Anlage erzeugt Solarenergie elektrischen Strom, und das weit kostengünstiger als auf klassischem Wege. Die Installation einer Solaranlage in Landkreis Osterholz rechnet sich nicht nur für Neubauten. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dient der Subvention regenerativer Energien zur Stromerzeugung und garantiert dem Erzeuger, bei der Einspeisung in das öffentliche Stromnetz, eine zuvor festgesetzte Einspeisevergütung.

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Solarförderung, Photovoltaik und Solarthermie

Photovoltaikanlage, Solarstrom und Stromspeicher



Die Solaranlage in Landkreis Osterholz sorgt für eine positive Umweltbilanz

Erst einmal ist es wichtig nachvollziehen zu können, wie eine Solaranlage überhaupt arbeitet. Dabei ist die Funktionsweise meistens einheitlich, völlig egal ob es sich um ein Eigenheim oder um kommerzielle Solartechnik handelt. Es wird alleinig in Photovoltaik oder aber Solarthermie unterschieden.

Fällt Sonnenlicht auf eine Photovoltaikanlage, wird es in Solarstrom, beziehungsweise Gleichstrom, gewandelt. Durch einen Wechselrichters wird dieser als nächstes in Wechselstrom umgewandelt, der jetzt direkt in einen Stromspeicher fließen und nachher verbraucht oder ins öffentliche Stromnetz gespeist werden kann. Die Zusammenstellung aus Photovoltaik und einem separaten Stromspeicher ergibt das höchstmögliche Energiesparpotenzial.

Als Selbstversorger kann man mit Hilfe des Solarstroms seine laufenden Stromkosten herabsetzen. Für die Einspeisung in das örtliche Stromnetz erhalten Sie hingegen für jede Kilowattstunde eine Einspeisevergütung. So könnten Sie auf Dauer die Investitionskosten der Solaranlage finanzieren oder sogar Renditen erwirtschaften. Keinesfalls nur Strom kann erzeugt werden. Mithilfe einer thermischen Solaranlage, die Solarenergie nicht in Strom, sondern stattdessen in Wärme umwandelt, die Sie zu Hause für Ihre Heizungsanlage oder aber das Warmwasser einsetzen können.

Anschaffungskosten für eine Photovoltaikanlage in Landkreis Osterholz

Mit vielleicht 70 - 85 Prozent der Kosten schlagen lediglich die Solarpanels, der Wechselrichter und mehrere Leitungen zu buche. Nicht zuletzt beträchtliche Preisunterschiede resultieren aus vielfältigen Herstellungsverfahren für die jeweiligen Module der Solarthermie oder auch für Photovoltaik. Für ein normales Einfamilienhaus, mit einem Stromverbrauch von 2000 bis 3000 Kilowattstunden pro Jahr, ergibt sich so eine Preisspanne von 6500 bis 8000,- € für die Solarmodule.

Dazu kommen noch etwa 220,- € je kW für einen Wechselrichter und, sollte ein Stromspeicher gewünscht sein, noch einmal weitere Kosten. Wem dies zu happig ist, der kann sich seine eigene Solaranlage in Landkreis Osterholz mieten. Dazu kommen auch laufende Kosten. Das können etwa Reparaturen, Reinigung und auch die Miete des Einspeisezählers um die 30-80,- € im Jahr sein. Dank diverser Förderprogramme, wie dem "EEG - Erneuerbare-Energien-Gesetz", gibt Ihnen die Bundesregierung auch Gelegenheiten zur Solarförderung in die Hand, die Sie beim Erwerb oder der Miete einer PV-Anlage unterstützen.

In Anbetracht der Tatsache, dass schon seit zig Jahren die Strompreise steigen, aber im selben Zeitraum die Kosten für Solarmodule sinken, macht eine Umstellung auf Sonnenstrom auf jeden Fall Sinn.

Übersicht über die Investitionskosten einer Photovoltaik-Anlage:

  • Solarmodule, abhängig von der Größe ca. 1200 - 1850,- € je kWp

  • Wechselrichter ca. 185 - 220,- € je kW

  • Montagesystem, abhängig von der Bauart, ca. 100 - 190,- € je kWp

  • wahlweise ein Stromspeicher ca. 270 - 360,- € je kWh

  • Leitungen ca. 140 - 480,- €

  • Montagekosten ca. 200 - 220,- € je kWp

Alle angegebenen Preise sind als Richtwerte anzusehen, diese sind abhängig von allerhand Eckpunkten, wie beispielsweise Größenordnung der Anlage, Art und Weise der zum Einsatz kommenden Panels und auch regional abweichenden Montagekosten und können demnach nur geschätzt werden.

Für ein spezielles Angebot, was auf Ihre Anforderungen abgestimmt ist, können Sie gleich hier eine unverbindliche Anfrage stellen.

Welche Anforderung muss für die Anwendung von Photovoltaik in Landkreis Osterholz erfüllt sein?

Vorrangig müssen Sie Besitzer der Immobilie sein. Weil als Mieter sind Sie keinesfalls berechtigt, auf dem Hausdach eine Photovoltaikanlage in Landkreis Osterholz zu installieren.

Solaranlagen können nur auf Flachdächern, Pultdächern und auch Satteldächern montiert werden. Andere Dachformen sind einfach nicht groß genug für klassische Anlagen. Wenn Sie jedes Jahr mindestens zwischen 2.000 bis 3.000 kW/h Strom benötigen ist der Erwerb einer Solaranlage sehr wohl interessant.

Idealerweise leben Sie auch noch in einem Landstrich, wo die Sonne wirklich gleichmäßig erscheint. Das ist aber kein unbedingtes Kriterium.

Die Solarförderung in Landkreis Osterholz: ansehnliche finanzielle Unterstützung für Eigenheimbesitzer

Für eine große Zahl von Hausbesitzer ist Solarenergie lohnenswert, denn unterm Strich gibt es zwei Formen von Subventionen: auf der einen Seite die Investitionsförderung für die Anschaffung einer neuen Photovoltaikanlage und andererseits die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Der Investitionszuschuss muss vorab vor der Anschaffung der Solaranlage beantragt werden. Nach vorheriger Registrierung und mit Inbetriebnahme bekommen Sie die Einspeisevergütung. Sie ist die prominentere PV-Förderung und wird 20 Jahre lang gezahlt.

Seit April 2020 erhält der Eigentümer einer Wohngebäude-Solaranlage (bis zu 10 kWp) eine Erstattung pro Kilowattstunde. Den Aufbau der jeweiligen Solar-Module der Anlage übernimmt eine erfahrene Elektrikerfirma. Ein Einspeisezähler misst im einzelnen die Energiemenge, die ins regionale Stromnetz abgegeben wird. Das EEG schreibt diese Messeinrichtung vor.

Beispielrechnung: Amortisationszeit

Die nötige Zeit bis Ihre Solaranlage erste Gewinne erwirtschaftet, deklariert man allgemein als Amortisationszeit. Sie resultiert aus den investierten Beträgen für die Errichtung der Anlage und ihrem Ertrag. Beispielrechnungen beweisen, dass diese bei Eigenfinanzierung zwischen 7 und ca. 10 Jahren liegt. Wird indessen ein Darlehen bei einer Bank aufgenommen, so weitete sich die Amortisation leicht auf im Durchschnitt 13 bis 15 Jahre aus.

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